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Zollstunden

nach den örtlichen Verhältnissen, den Verkehrsbedürfnissen, der Personallage der Zollverwaltung und in der Regel im Benehmen mit der Nachbarzollverwaltung festgelegte Zeiten, in denen Waren, die auf Zollstraßen zu befördern sind, eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Die Zollstunden werden durch Aushang bei den betr. Zollstellen bekanntgegeben. Sie umfassen im allgemeinen die helle Tageszeit. - Vgl. auch Zollstundenzwang.

 

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