Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zollstundenzwang

nach dem Zollrecht die Verpflichtung, Waren, die auf Zollstraßen zu befördern sind, nur zu den jeweils festgelegten Zeiten (Zollstunden) einzuführen oder auszuführen. - Vom Zollstundenzwang befreit sind der See-, Post- und Reiseverkehr, der fahrplanmäßige Personenschiffsverkehr auf Binnengewässern und der öffentliche fahrplanmäßige Kraftfahrzeugverkehr. Die zuständige Zollstelle kann außerdem in einzelnen Fällen Befreiungen zulassen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zollstunden
Zolltarif

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wahrscheinlichkeit | Produktivitätsparadoxon | Valutapolitik | Nachgründung | cost averaging
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum