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Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Körperschaft des öffentlichen Rechts. - Aufgaben: Organ zur Durchführung der zusätzlichen Altersversorgung von Bediensteten der Bundesdienststellen und -verwaltungen und der entsprechenden Einrichtungen der Länder, soweit die Bediensteten keinen Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung haben und für sie keine zusätzlichen Beiträge (Überversicherungsbeiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden.

 

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Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

 

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