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Zweckvermögen

Begriff im Sinne des Körperschaftsteuerrechts: Selbständige, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögensmasse, die aus dem Vermögen des Widmenden ausgeschieden ist und eigene Einkünfte besitzt. Als Zweckvermögen gilt auch das Wertpapier-Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften. - Besteuerung: Nicht rechtsfähige Zweckvermögen (Anstalten und Stiftungen) sind i. d. R. unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie wirtschaftlich selbständig sind.

 

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