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Zwischenuntersuchung

Begriff des Straßenverkehrsrechts für die periodisch durchzuführende Untersuchung von Fahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen, und Lastkraftwagen auf ihre Verkehrssicherheit durch einen geeigneten Kfz-Betrieb (Anlage VIII zu § 29 Abs. 1 und 2 StVZO). - Anders: Hauptuntersuchung.

 

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