Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

®

Hinweis auf den gesetzlichen Schutz einer Kennzeichnung als Marke, der auch dann zulässig und wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Markenschutz nicht in Deutschland, wohl aber in einem EU-Mitgliedstaat besteht. Entgegenstehende ältere Rechtsprechung ist überholt (Vorrang des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, Art. 30 ff., 59 ff. EG-Vertrag. - Vgl. auch unlauterer Wettbewerb, gesetzlich geschützt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
©
µ-Prinzip

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : GPÜ | Differentialquotient | gesamtwirtschaftliches Arbeitskräftepotential | Pixel | Fachgeschäft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum