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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

von den Verbänden der Versicherer oder auch von einzelnen Versicherern formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterliegen. - Die AVB sind als Risikoumschreibungen und Risikoausschlüsse von erheblicher praktischer Bedeutung. Ihre Auslegung ist immer wieder Anlaß für Streitigkeiten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Auslegung das Verständnis eines verständigen und redlichen, juristisch und versicherungstechnisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers maßgebend. Der Zweck, den die Versicherer mit einer AVB verfolgten, wird nur berücksichtigt, wenn er im Wortlaut der Bedingung zum Ausdruck kommt. - AVB bedürfen grundsätzlich keiner vorherigen Kontrolle durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Ihr Mindestinhalt ist gesetzlich festgelegt (§ 10 VAG). Die AVB sind den Kunden bei Antragstellung auzuhändigen (§ 10 VAG, § 2 I AGBG). Soweit dies nicht erfolgt, kann dem Kunden ein Widerspruchsrecht zustehen (§ 5a VVG).

 

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