Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

an Erfüllungs Statt

Übernahme einer neuen Verbindlichkeit durch den Schuldner zum Zwecke der Befriedigung eines alten Gläubigers (z. B. Hergabe eines Wechsels oder Schecks), wenn die alte Verbindlichkeit infolge der Begründung der neuen erlischt (anders: erfüllungshalber). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, daß eine Verbindlichkeit a. E. St. übernommen wird (§ 364 BGB). - Bei einer Forderungsabtretung a. E. St. geht die Forderung des Zessionars gegen den Zedenten bereits mit der Abtretung unter. Der Zessionar kann seinen ursprünglichen Anspruch gegen den Zedenten auch dann nicht mehr geltend machen, wenn die abgetretene Forderung sich als uneinbringlich erweist. - Vgl. Leistung an Erfüllungs Statt. - Die Hingabe von Wertpapieren a. E. St. ist Übereignung und unterliegt der Börsenumsatzsteuer. Das Entgelt besteht darin, daß der Gläubiger der ursprünglichen Forderung diese aufgibt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Amtswiderspruch
an Order

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Donaukommission (CD) | Laboratorium | letter of lien | Proletaritätsmerkmale | Drittschuldner
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum