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Arbeitszeitkategorien

im Hinblick auf die Lohnsätze zu unterscheidende Arbeitszeiten: Normalarbeitszeit, Überstundenarbeitszeit, Nachtarbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeitszeit (Arbeitszeitgesetz). Alle über die gesetzliche Normalarbeitszeit hinausgehenden Arbeitszeiten werden als Mehrarbeitszeiten (Mehrarbeit) bezeichnet. Der Einsatz von Mehrarbeitszeiten ist neben den gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes vielfach durch tarifvertragliche Vereinbarungen limitiert. - Zusatzvergütungen für Mehrarbeitszeiten sind nicht einheitlich geregelt. Folgende prozentuale Zuschläge auf den Bruttolohn in den meisten Tarifverträgen: erste sechs Mehrarbeitsstunden pro Woche 25%, alle weiteren 50%. Regelmäßige Nachtarbeit 10%, unregelmäßige Nachtarbeit 50%, Sonntagsarbeit 50%, Arbeit an normalen gesetzlichen Feiertagen 100%, höchste Feiertage 150%. - Von der Mehrarbeit ist die Überarbeit (Überstunden und Überschichten) zu unterscheiden.

 

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