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Ausfallrisiko

Gefahr des teilweisen oder vollständigen Verlustes von Forderungen allgemein sowie von Forderungen und Kursverlusten bei Wertpapieren; hervorgerufen durch Insolvenz bzw. Insolvenzgefährdung des Schuldners. Das Ausfallrisiko wird beim Gläubiger auch als Gläubigerrisiko und beim Anteilseigner (z. B. Aktionär) als Anteilseignerrisiko bezeichnet. - Im Falle eines Abschreibungsbedarfs an Länderkrediten spricht man vom Länderrisiko (insbes. in Lateinamerika und Osteuropa eingetreten). - Vgl. auch Kreditrisiko.

 

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