Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ausgleichspflicht

Verpflichtung der anderen Gesamtschuldner zum Ausgleich gegenüber dem allein in Anspruch genommenen, da im Verhältnis unter den Gesamtschuldnern jeder den gleichen Anteil an der gemeinsamen Schuld tragen muß, soweit unter ihnen nichts anderes vereinbart oder gesetzlich bestimmt ist; das gleiche gilt, wenn mehrere über den auf sie entfallenden Anteil hinaus in Anspruch genommen werden (§ 426 BGB). - Anders: Ausgleichungspflicht (Erbrecht).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ausgleichsmeßzahl
Ausgleichspolitik

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Lagerinhaber | Stichprobeninventur | Fabrikationsprogramm | Wahlgüterstand | Wechselaussteller
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum