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Erbrecht

gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das Erbrecht ist im 5. Buch des BGB (§§ 1922-2385) enthalten und nach den Rechtsgrundsätzen der Universalsukzession, der Testierfreiheit und der Familienerbfolge gestaltet. Es umfaßt die Grundsätze der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, die Formvorschriften über die Verfügung von Todes wegen, Erbverzicht, Erbschaftskauf, Erbvertrag, Vermächtnis, Auflagen, Ausschlagung, Testamentsvollstreckung u. a. m. - Für Erbfälle im Ausland ist i. a. das Heimatrecht des Erblassers maßgebend.

 

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