Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Verfügung von Todes wegen

Willenserklärung einer natürlichen Person, durch die sie über das Schicksal ihres Vermögens nach ihrem Tode bestimmt. Die Verfügung von Todes wegen kann einseitige (letztwillige Verfügung oder Testament) oder vertragsmäßige Erklärung (Erbvertrag) sein. - Als zulässigen Inhalt bezeichnen §§ 1937 ff. BGB Erbeinsetzungen, Ausschluß von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse und Auflagen. Die Verfügung von Todes wegen kann auch andere erbrechtliche Bestimmungen, wie die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, Teilungsanordnungen etc. enthalten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Verfügung
Verfügungsermächtigung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Server | Industrieunternehmung | Kilo (k) | Unterbrechung | Exekution
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum