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Ausschüttungsbelastung

1. Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens. Die Ausschüttungsbelastung ist für alle Gewinnausschüttungen herzustellen, die vorgenommen werden von Körperschaften, die in das Anrechnungsverfahren einbezogen sind. Eine Ausnahme gilt bei Verwendung des Teilbetrages EK 01 und EK 04. Auch für Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten ist auf der Gesellschaftsebene eine Ausschüttungsbelastung herzustellen, soweit für diese Leistungen verwendbares Eigenkapital mit Ausnahme von EK 04 als verwendet gilt. Die Herstellung der Ausschüttungsbelastung kann zu einer Körperschaftsteuer-Minderung oder -Erhöhung führen. - 2. Höhe in jedem Fall 30% des ausgeschütteten Gewinns vor Abzug der Körperschaftsteuer.

 

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