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Ausschußwagnis

das aus unvermeidlichem Ausschuß erwachsende kalkulatorische Wagnis (Wagnisse 2 c)). Durch seine in vielen Unternehmen vorgenommene Verrechnung erreicht der Betrieb eine Selbstversicherung gegen das nicht fremdversicherte Risiko von Mehrkosten durch unverwertbaren Ausschuß und Nacharbeit, die durch Fehler in der Fabrikation entstehen.

 

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Aussetzung

 

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