Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Außenwirtschaftsverkehr

nach § 1 AWG der Waren-, Dienstleistungs, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen. Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei und unterliegt nur den Beschränkungen, die das Außenwirtschaftsgesetz oder darauf beruhende Rechtsverordnungen vorschreiben.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Außenwirtschaftstheorie
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Ausbeutekoeffizient | Miller | Volksaktien | Forschung | Exklusionsvertrag
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum