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Bagatellklausel

Franchiseklausel. 1. Versicherungswesen: Versicherungsklausel, die den Versicherer von der Ersatzpflicht bei solchen Schäden befreit, die sich innerhalb bestimmter weniger Prozente vom Versicherungswert bewegen (Franchise II). Üblich besonders bei der Transportversicherung, da hier geringe Schäden häufig vorkommen. Formulierung der B.: "Frei von 3 (5 oder 10) Prozenten Beschädigung." - 2. Kartellrecht: Ausnahmen von der Fusionskontrolle. Vgl. im einzelnen Kartellrecht III 1.

 

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