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Versicherungswert

1. Begriff/Charakterisierung: Weil ein und derselben Sache je nach dem Zweck der Bewertung unterschiedliche Werte zugemessen werden, z. B. Anschaffungs-, Wiederbeschaffungs-, Buch-, Verkaufs- und Teilwert, ist es notwendig, den für die versicherungsmäßige Behandlung der Sachen maßgebenden Wert als Versicherungswert in den Versicherungsverträgen zu definieren. Die Maßstäbe sind dabei sowohl am Bedarf der Versicherungsnehmer als auch an den Interessen der Versicherer orientiert und je nach Versicherungszweig, Art der Sachen und weiteren Umständen verschieden. Weitere Einzelheiten vgl. in der Darstellung der Versicherungszweige (z. B. Feuer-Sachversicherung V 3-5). -2. Funktionen: Der Versicherungswert ist immer eine wesentliche Grundlage für die Bestimmung des Schadens (z. B. Totalschaden = V.); bei Vollwertversicherung ist er auch die Maßgröße für die zu deklarierende Versicherungssumme und beeinflußt im Verhältnis zu dieser Versicherungssumme bei Unterversicherung die Höhe der Entschädigung. - 3. Versicherungswert von Betriebsunterbrechungsversicherungen: Vgl. Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungswert

 

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