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Versicherungssumme

Betrag der Geldleistung, die der Versicherer vertragsgemäß im Versicherungsfall als Versicherungsleistung (höchstens) zu zahlen hat. - 1. In der Schadenversicherung sollte die V., will man Vollversicherung erreichen, dem Versicherungswert der versicherten Interessen entsprechen (Unterversicherung, Überversicherung, Doppelversicherung). Die Gegenüberstellung von Versicherungssumme und Versicherungswert ist Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Darüber hinaus ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Entschädigung (Höchsthaftungssumme); Ausnahme: gewisse Rettungskosten. - 2. In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme die vereinbarte Versicherungsleistung.

 

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