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versicherungstechnische Rückstellung

Rückstellung zur Berücksichtigung des zeitlichen Auseinanderfallens von Einnahmen und Ausgaben der Versicherer. Die in der Versicherungsperiode vereinnahmten Prämien müssen, soweit sie nicht durch Schadenszahlungen und Kosten verbraucht wurden oder als Verbindlichkeiten feststehen, als v. R. ausgewiesen werden. Schadensreserven, Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen, Deckungsrückstellungen und andere Rückstellungen dieser Art machen häufig bis zu 75% der Bilanzsumme aus.

 

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