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Deckungsrückstellung

versicherungsmathematisch berechnete Position auf der Passivseite der Versicherungsbilanz als Ausweis der Verpflichtung gegenüber den Versicherungsnehmern auf künftige Versicherungsleistungen. Besondere Bedeutung in der Lebensversicherung und Krankenversicherung, aber auch in der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Grundlage ist die Netto-Deckungsrückstellung, die sich aus dem Barwert der künftigen Versicherungsleistungen und dem Barwert der künftigen Nettoprämien ergibt. Die Barwerte werden auf der Basis eines per Rechtsverordnung festgelegten Höchstrechnungszinses und von Sterbetafeln und anderen jeweils benötigten Wahrscheinlichkeiten berechnet. - a) In der Lebens- und Krankenversicherung ist dieser Differenzbetrag noch um die von den Versicherungsnehmern noch nicht getilgten rechnungsmäßigen Abschlußkosten nach dem Verfahren der Zillmerung unter Berücksichtigung von Zins und Sterblichkeit gekürzt (gezillmerte Deckungsrückstellung). Entsteht dadurch ein Negativbetrag, so ist er gesondert zu aktivieren. - b) In der Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Lebensversicherung sind Rentendeckungsrückstellungen zu bilanzieren, wenn die zu erbringende Versicherungsleistung in einer Rentenzahlung besteht. - c) Die zum Schluß des Geschäftsjahres berechnete und in die Bilanz einzustellende Deckungsrückstellung bezeichnet man als Bilanz-Deckungsrückstellung. - d) Zur Sicherstellung der in der Deckungsrückstellung verkörperten Ansprüche ist Sondervermögen (Deckungsstock) zu bilden. - Vgl. auch Deckungskapital.

 

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