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Deckungskapital

in der Lebensversicherung der Teil der Deckungsrückstellung, der auf den einzelnen Vertrag entfällt. Das Deckungskapital bestimmt üblicherweise die Höhe des Rückkaufswertes (Rückkauf von Versicherungen). Durch § 77 VAG besonderer Schutz des D., selbst für den Fall des Konkurses des Versicherers.

 

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