Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Barscheck

Scheck, der bei der Vorlegung durch den Inhaber bar eingelöst werden kann. Der Verlust birgt die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung. Aus Sicherheitsgründen besteht die Möglichkeit, durch den Vermerk "nur zur Verrechnung" jeden Barscheck zum Verrechnungsscheck zu machen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Barro
barter trade

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Mündel | Elektrokardiogramm (EKG) | Hörzeichen | Kontenanruf | Kapitalabfindung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum