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Besitzwechsel

Rimessen. 1. Begriff: Gezogener Wechsel, der im Besitz des Gläubigers (z. Besitzwechsel Lieferanten) ist. - 2. Buchung: Der Gläubiger bucht bei Erhalt des Wechsels: Wechselkonto an Kundenkonto und bei Einlösung: Kassakonto an Wechselkonto. Wird ein Besitzwechsel einer Bank unter Abzug von Diskont verkauft (bei ihr diskontiert), so bucht der Wechselbesitzer: Bankkonto und Diskontaufwandskonto an Wechselkonto. - 3. Bilanzierung: Kein eigenständiger Posten in der Bilanz (§ 266 HGB) vorgesehen, statt dessen Ausweis der zugrundeliegenden Forderung.

 

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