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Bankkonto

1. Begriff: Die kontenartig geführte Rechnung eines Bankkunden, die seinen Geschäftsverkehr mit der Bank erkennen läßt. - 2. Arten: Bankkunden besitzen je nach Art der Geschäfte besondere B.: für Sparbeträge ein Sparkonto; für täglich mögliche Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen ein laufendes Giro- oder Kontokorrentkonto (Kontokorrent); für Gelder mit vereinbarter Kündigungsfrist oder fester Laufzeit ein Terminkonto; für den Geschäftsverkehr mit fremden Zahlungsmitteln ein Währungskonto. - 3. Einrichtung: Unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Schufa-Klausel sowie Abgabe einer Unterschriftsprobe durch den Kunden, der der Bank über seine Person durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Wohnort Auskunft geben muß; die Bank hat sich über die Person des Verfügungsberechtigten zu vergewissern (§ 154 II AO). - 4. Überprüfung der Umsätze und des Kontostandes durch den Kunden anhand von Kontoauszügen oder Bankbenachrichtigungen. - 5. Pfändung eines Bankguthabens möglich; auch zukünftige Forderungen des Kunden gegen die Bank, wie sie aus dem Kontokorrentvertrag entstehen, unterliegen der Pfändung eines Drittgläubigers des Kunden, soweit sie bestimmt oder bestimmbar sind. - Vgl. auch Bankguthaben, Auslandskonten, Ausländerkonten.

 

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