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Kontokorrent

1. I. w. S. jede Geschäftsverbindung, bei der Leistung und Gegenleistung in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten ausgeglichen werden (§ 355 HGB). - 2. Ein häufig in Karteiform geführtes Hilfsbuch der doppelten Buchführung, das die Einzelkonten der Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) enthält (Kundenkartei). Das Kontokorrent gehört i. d. R. zur ordnungsmäßigen Buchführung. - Vgl. auch Kontokorrentvertrag.

 

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