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Bevölkerungsgesetz

Versuch einer Vorausrechnung der Bevölkerungszahl zu einem späteren Zeitpunkt ohne Analyse ihrer derzeitigen Zusammensetzung: a) durch Extrapolation der bisherigen Entwicklung; b) nach den unter Anlehnung an Malthus (Malthussches B.) von Verhulst (1838) formulierten mathematischen Formeln für die logistische Kurve, deren erster Abschnitt entsprechend der in geometrischer Progression wachsenden Bevölkerung steil, der zweite Abschnitt abnehmend ansteigt, wobei sich die Kurve asymptotisch einem Höchststand (Grenzwert k) nähert. Selbst bei einer von Kriegen und sonstigen Störungseinflüssen unberührten Bevölkerungsentwicklung nicht haltbare Hypothese, da für die mathematische Bestimmungsgleichung der Grenzwert k nicht angegeben werden kann. - Vgl. auch Bevölkerungspolitik III.

 

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