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bewegliches Anlagevermögen

Teil des Sachanlagevermögens; erfaßt im Bestandsverzeichnis. Zum b. A. gehören Maschinen einschl. großer Spezialreserveteile, Betriebs- und Geschäftsausstattung. - Vgl. auch Anlagevermögen. - Beleuchtungs- und Heizungsanlagen, Fahrstühle werden meist auf Unterkonten zu Gebäuden (unselbständige Gebäudeteile) gebucht. - Bilanzsteuerlich besteht für abnutzbare Wirtschaftsgüter des b. A. für bestimmte Personenkreise Bewertungsfreiheit.

 

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