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Bietungsgarantie

bid bond, tender guarantee, Form der Bankgarantie, auch im Rahmen von Auslandsausschreibungen, für Kunden (Anbieter) dafür, daß alle Ausschreibungsbedingungen erfüllt und alle Leistungsinhalte (qualitativ und fristgemäß) erbracht werden können sowie für die Zahlung einer für Nichtannahme des Auftrags, für Nicht- oder Teilerfüllung oder im Mangelfall oder bei Verzug fälligen Verbotsstrafe; dient der Absicherung der ausschreibenden Stelle. - Die Höhe der Bietungsgarantie ist an den Angebotswert gekoppelt; in der Praxis i. d. R. 1% bis 10%. - Vorstufe: Präqualifikation.

 

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