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Bilanzierungshilfen

bestimmte Aufwendungen ohne Vermögensgegenstands-Charakter, für die der Gesetzgeber ein Aktivierungswahlrecht zugelassen hat. Bilanzierungshilfen im einzelnen: Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes; derivativer Firmenwert (Charakterisierung als Bilanzierungshilfen umstritten) Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern.

 

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