Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Börsenkommissar

der aufgrund § 2 BörsG von der Landesregierung zur Überwachung einer Börse ernannte Staatskommissar. - Befugnisse: Überwachung des Börsenbetriebes bzgl. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er kann den Börsenversammlungen und den Beratungen der Börsenorgane sowie der Kursfeststellung beiwohnen. Er hat dabei auf Mißstände hinzuweisen und der Regierung Bericht zu erstatten. Besondere Befugnisse im Rahmen des Börsenehrenausschusses.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Börsenindex
Börsenkrach

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Gleichberechtigung von Mann und Frau | WFP | Valuta kompensiert | Lombardpolitik | Spesenplätze
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum