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Bohrgesellschaft

eine seltene Erscheinungsform von Erwerbsunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Mit Namensanteilen (Bohranteilen) geführter Betrieb zur Gewinnung von Erdöl u. ä. Anteilseigner sind meist verpflichtet, Zubuße zu leisten.

 

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