Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bonus

Plural: Boni. 1. Im Geschäftsverkehr allgemein: Vergütungen, die den Abnehmern als Treueprämie nachträglich (z. Bonus halbjährlich oder am Jahresende) vom Lieferanten gewährt werden. Die Bonus können als a) Gutschrift, b) Auszahlung oder c) zusätzliche Warenlieferung gegeben werden. Höhe der handels- und branchenüblichen oder vertraglich vereinbarten Bonus meist prozentual gestaffelt nach dem mit der Lieferunternehmung erreichten Umsatz (daher auch Umsatzbonus, Mengen- oder Treuerabatt genannt). - Anders: Skonto. - Empfangene Bonus werden als Einkaufspreisminderungen, gewährte Bonus als Erlösungsschmälerungen gebucht. - 2. Bei der Aktiengesellschaft: Eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, sonst aber entsprechend der Dividende behandelt wird.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bonitierung
Bonusaktie

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : integriertes Rechnungswesen | transshipment problem | Beihilfekontrolle der Europäischen Union | Fließtext | europäisches Patent
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum