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Bundesarchiv

Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (BMI); Sitz in Koblenz. Zentralarchiv der Bundesrep. D. mit zahlreichen Außenstellen. Rechtsgrundlage: Bundesarchivgesetz vom 6. 1. 1988 (BGBl I 62) m. spät. Änd. Aufgabe: Verwaltung des ausgesonderten, zur dauernden Aufbewahrung abgegebenen Schriftguts und sonstiger historischer Unterlagen von allen Bundesbehörden mit zentralem Aufgabenbereich sowie von militärischen Dienststellen und Einheiten aller Ebenen; Aufbewahrung und Erschließung der Archivalien des alten Deutschen Reiches, des Deutschen Bundes und der früheren zentralen Behörden des Reiches sowie aus den ehemaligen zonalen und bizonalen Verwaltungen und dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet und der ehemaligen DDR (ohne Staatssicherheit). Zentrales Teilarchiv für die Filmproduktion in der Bundesrep. D. und das Staatliche Filmarchiv der ehemaligen DDR. Im Bundesarchiv ist eine "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" errichtet.

 

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