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Cap

Höchstzinssatz, Maximalzinssatz, ein Hedge-Instrument zur Absicherung gegen steigende Zinsen (Hedging, financial futures); seit 1983 auf den internationalen Finanzmärkten eingesetzt und von zunehmender Bedeutung. Der C.-Verkäufer garantiert dem C.-Käufer (Schuldner) die Zahlung der Differenz zwischen dem vereinbarten Cap und dem darüber hinausgehenden realen Marktzinssatz für ein variabel verzinsliches Finanzierungsinstrument. Der Schuldner begrenzt sein Zinsänderungsrisiko auf den Cap Der C.-Verkäufer erhält bei Vertragsabschluß eine einmalige Prämie; diese ist im wesentlichen abhängig von der Höhe des Cap (je höher, um so billiger), dem aktuellen Marktzinssatz, der Laufzeit und der Volatilität (Schwankungsbreite) des Referenzzinssatzes (z. B. Libor). - Beispiel: Ein C.-Käufer vereinbart mit einem C.-Verkäufer ein Cap von 8%; steigt der tatsächliche Marktzinssatz auf 10%, so ersetzt der C.-Verkäufer dem C.-Käufer die Zinsdifferenz von 2%. - Gegensatz: Floor. - Vgl. auch Collar.

 

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Cantillon
capital asset pricing model (CAPM)

 

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