Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

cif-Agent

Ausfuhragent mit Sitz im Käuferland, der die Produktion der von ihm vertretenen Firmen auf cif-Basis (cif) anbietet. Er hat gewisse Vollmachten und Verantwortung bei der Berechnung der cif-Kosten, die er aufgrund der kostenmäßig feststehenden fob-Preise (fob) übernimmt. - 1. I. w. S.: Vertritt einen oder mehrere überseeische Ablader (Abladegeschäft). - 2. I. e. S.: In Hansestädten ansässige Vertreter überseeischer Exporteure.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
cif
cif-Geschäft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Preissteigerungsrücklage | Arbeitseignung | Lawinenwirkung | Wettbewerbsrichtlinien | Postenmarkt
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum