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Computer-Mißbrauch-Versicherung

Versicherungsschutz des Arbeitgebers vor den Folgen eines Vertrauensmißbrauchs seiner Mitarbeiter durch Programm-Manipulation oder durch Unterdrückung, Verändern oder Einschieben von Datenträgern. Außerdem trägt die C.-M.-V. die Kosten der Wiederherstellung bei einer vorsätzlichen Schädigung des Versicherungsnehmers durch Löschen von Daten, Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von Datenträgern, Programmen und Datenverarbeitungsanlagen.

 

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