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Daseinsvorsorge

klassischer Begriff zur Kennzeichnung der Tätigkeit von Staat und Gemeinden zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit lebenswichtigen Gütern, v. a. Strom, Gas und Wasser. Zur Aufgabenabgrenzung öffentlicher Verwaltungen und Unternehmen zu unscharf. Daseinsvorsorge bezieht sich v. a. auf den Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung von der Ordnungsverwaltung zur Leistungsverwaltung (Verwaltung).

 

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