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Datenbankadministrator

1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung. Dem Datenbankadministrator obliegt die Organisation der Daten eines Unternehmens in einem Datenbanksystem. - 2. Aufgaben: (1) Entwicklung und Pflege des konzeptionellen Datenmodells und des konzeptionellen Schemas in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Fachabteilungen; (2) Entwicklung und Pflege des internen Schemas; (3) Abstimmung der externen Schemata (externes Schema) mit dem konzeptionellen Schema; (4) evtl. Auswahl des Datenbanksystems und der Datenbanksprachen (Datenbeschreibungssprache, Datenmanipulationssprache, Abfragesprache), Verwaltung des Data Dictionary (DD), Beratung der Systemprogrammierer und Anwendungsprogrammierer.

 

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