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Systemprogrammierer

1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung. - 2. Aufgaben: Entwicklung, Betreuung und Wartung von Systemsoftware (Systemprogramm, Software, vgl. auch Betriebssystem (BS)) und systemnaher Software (z. B. Datenbanksystem, Datenfernverarbeitungsprogramme); Unterstützung und Beratung der Anwendungsprogrammierer bei der Benutzung der o. g. Software. - 3. Anforderungen: Gute Kenntnisse in Programmierung, Programmiersprachen (Assembler) und Betriebssystemen. Häufig wird ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Informatik verlangt. - Vgl. auch Programmierer.

 

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