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De-Facto-Standard

1. D.-F.-St. i. w. S.: ein nicht von einer offiziellen Standardisierungsorganisation definierter Standard, der gleichwohl weitgehend eingehalten wird. - 2. D.-F.-St. i. e. S. (auf dem Hardware- und Softwaremarkt): Produkte, die in einer bestimmten Ausprägung weite Verbreitung besitzen; z. B. galt die Beschreibung der Programmiersprache C von Kernighan/Ritchie als D.-F.-St., solange kein offizieller Standard existierte. - 3. Häufig Schlagwort der Anbieter in der Werbung, oft synonym zu Industriestandard.

 

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