Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

ddu

delivered duty unpaid, (Geliefert unverzollt)...(benannter Bestimmungsort), Vertragsformel entsprechend den Incoterms. 1. Verpflichtungen des Verkäufers: a) Die Ware fristgerecht am benannten Ort im Einfuhrland dem Käufer bereitzustellen. - b) Alle Kosten und Risiken mit Ausnahme der Einfuhrabfertigung bis zur Übergabe im Bestimmungsland zu tragen. - c) Den Versand und den voraussichtlichen Übernahmetermin anzuzeigen. - d) Alle erforderlichen Dokumente für die Inempfangnahme der Ware für den Importeur auf eigene Kosten zu beschaffen. - e) Die Ware transportgerecht zu verpacken, zu markieren und werkseitig zu prüfen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen und Zählen). - 2. Verpflichtungen des Käufers: a) Die Ware am benannten Ort fristgerecht abzunehmen und alle Kosten und Risiken danach bzw. aus einer verspäteten Abnahme zu tragen. - b) Die Risiken und Kosten der Einfuhrabfertigung zu übernehmen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
DDT
De-Facto-Standard

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Rotation von Stichproben | Eintragungsgrundsatz | Ausschließlichkeitsbindung | konsolidierter Deckungsbeitrag | Präferenzraum
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum