Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Deutscher Werberat

vom Zentralausschuß der Werbewirtschaft e. V. (ZAW) gegründete Institution zur freiwilligen Selbstkontrolle in der Werbewirtschaft; Sitz in Bonn. - 1. Mitglieder: nur durch ZAW gewählte Vertreter der Werbewirtschaft; dazu gehören neben dem Vorsitzenden vier Delegierte der werbungtreibenden Wirtschaft, drei Delegierte der werbungdurchführenden Wirtschaft, zwei Delegierte der Werbeagenturen und ein Delegierter der Werbeberufe. - 2. Aufgaben: Korrektur von Fehlerscheinungen und -entwicklungen in der Werbung gem. den gesetzlichen Regelungen (z. B. UWG, Kartellgesetzgebung, Verbraucherschutzgesetze) sowie den Richtlinien des ZAW und des Internationalen Werbekodex; insbes. (1) Behandlung von Einzelbeschwerden aus der Bevölkerung (Verbraucher, Politiker, Mitbewerber) zur Korrektur oder Verhinderung zweifelhafter Werbemaßnahmen, (2) Entwicklung von Verhaltensregeln und Entschließungen (Leitlinien) für die Werbung, (3) Information aller Gruppen der Werbewirtschaft über aktuelle Entwicklungen der Verbraucherpolitik, Rechtsprechung und eigene Aktivitäten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Deutscher Werbefachverband e V (DWF)
Deutsches Erzeugnis

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Führungssituation | shop in the shop | konjunkturelles Defizit | Artfeststellung | Interventionspflicht
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum