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Artfeststellung

Begriff des Bewertungsgesetzes: Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den wirtschaftlichen Einheiten (z. B. gewerblicher Betrieb) und von Grundstücken zu den Grundstücksarten (z. B. Geschäftsgrundstück) bei der Feststellung von Einheitswerten. Die Artfeststellung ist formeller Bestandteil im Feststellungsbescheid; sie ist von besonderer Bedeutung, weil je nach Zuordnung unterschiedliche Bewertungen und Freibetragsregelungen zum Zuge kommen können (§ 19 III Nr. 1 BewG). - Vgl. auch Artfortschreibung.

 

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