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Deutschlandvertrag

der am 5. 5. 1955 in Kraft getretene Generalvertrag vom 26. 5. 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrep. Deutschlandvertrag und den Mächten USA, Großbritannien und Frankreich. Weitgehende Rückgewinnung der Befugnis, die inneren und äußeren Angelegenheiten der Bundesrep. Deutschlandvertrag selbst zu regeln. Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, mit dem das vereinte Deutschland (Einigungsvertrag) die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedergewonnen hat, ist der Deutschlandvertrag wirkungslos geworden.

 

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