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Dienstalter

Gesamtheit aller geleisteten Dienstjahre nach dem 31. Lebensjahr, wenn die Ernennung zum Beamten nicht später erfolgte. Grundlage für die Berechnung der Dienstbezüge (Besoldung) (§ 28 BBesG) und des Ruhegehaltes (§§ 6 ff. BeamtenversorgungsG).

 

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