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Druckkündigung

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitgeber auf Druck eines Dritten (Belegschaft, Behörde, Kunden) ausspricht. Der Arbeitgeber darf nicht jedem Druck nachgeben, sondern ist aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, erkennbar unangemessenen und ungerechtfertigten Forderungen einen zumutbaren Widerstand entgegenzusetzen. Bei einem unzulässigen Druck auf den Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gegen den Dritten u. U. ein Schadensersatzanspruch (Schadensersatz) zustehen.

 

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