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Einmalbeitrag

Einmalprämie, bei der Lebensversicherung einmalig nach Vertragsabschluß zu entrichtende Prämie für den Erwerb eines bestimmten Versicherungsanspruchs. Bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles (Tod, Invalidität, Heirat) wird der Einmalbeitrag nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt. - Anders: Prämiendepot. - Gegensatz: Laufende (Jahres-)Prämie.

 

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