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Prämiendepot

bei der Lebensversicherung Einzahlung (Guthaben) des Versicherungsnehmers, von der die Prämien (vgl. dort III) bei Fälligkeit abgebucht werden. Prämiendepot wird von der Versicherungsgesellschaft verzinst. Die Höhe der möglichen Einzahlung ist durch die Summe der Prämien wähend der gesamten Versicherungsdauer unter Berücksichtigung der Verzinsung begrenzt. - Anders: Einmalbeitrag.

 

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