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Einrede des nichterfüllten Vertrags

bei einem gegenseitigen Vertrag jedem Vertragsteil eingeräumtes Recht, seine Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, sofern er nicht vorleistungspflichtig ist. - Vgl. auch Leistungsverweigerungsrecht.

 

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